Rechtsprechung
RG, 05.07.1926 - II 519/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist es ein Revisionsgrund, wenn das Gericht dem Angeklagten für die Zeit der Erstattung eines ärztlichen Gutachtens über seinen Gesundheitszustand auf seinen Wunsch die Entfernung aus dem Sitzungszimmer gestattet und ihm nach seiner Rückkehr aus dem Gutachten nur das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 60, 313
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52
Rechtsmittel
Es ist für zulässig erklärt worden, dass der Angeklagte der Hauptverhandlung für die Dauer der Vernehmung eines Sachverständigen fernbleibt, der sich gutachtlich über seinen Gesundheitszustand äussert, wenn durch die Offenbarung der Natur und der Schwere des Leidens Gefahren für seinen Leib oder sein Leben eintreten würden (RGSt 49, 40 und 60, 313).